Für den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics auf mobilen Browsern bedarf es spezieller Massnahmen zur Sicherstellung des Widerspruchsrechts.

Google Analytics kann seit geraumer Zeit datenschutzkonform in Deutschland eingesetzt werden. Es gibt eine Vielzahl an Artikeln, bspw. Google Analytics datenschutzkonform einsetzen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und die Rahmenbedingungen für diesen konformen Einsatz ausführlich erläutern. Kurz gefasst, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Abschluß einer Auftragsdatenvereinbarungserklärung mit Google. So ein Wortmonster können sich nur deutsche Behörden ausdenken, daher sprechen wir im folgenden von einer ADV.
  2. Datenschutzerklärung mit Passus zur Verwendung von Google Analytics.
  3. Anonymisierung der IP-Adressen, die von Google Analytics erfasst werden.
  4. Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) für Besucher einer Website, um die Datenerfassung durch Google Analytics auszuschalten.

Dieser Artikel hier hat seinen Fokus auf dem Thema Widerspruchsrecht/Opt-Out, behandelt der Vollständigkeit halber aber auch die Punkte 1-3.

ad 1. Auftragsdatenvereinbarungserklärung (ADV)

Für den Abschluß der ADV stellt Google ein mit den deutschen Behörden abgestimmtes Dokument bereit. Hier runterladen. Zweimal ausdrucken. Beide Exemplare ausgefüllt und unterschrieben an Google Irland senden. Einige Wochen auf ein von Google unterzeichnetes Exemplar warten. Abheften. Fertig.

ad 2. Datenschutzerklärung

Der Passus zur Verwendung von Google Analytics in meiner Datenschutzerklärung ist umfassend und sollte den Konformitätsanforderungen genügen. Ich weise explizit darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung geben kann und darf. Verwendung des Passus daher auf eigene Gefahr.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”). Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internet-Nutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Wir verwenden Google Analytics auch, um demographische Informationen und Informationen über Ihre Vorlieben zu sammeln (z.B. Alter, Geschlecht und Interessen), einschließlich Google Analytics Demographics und Interest Reporting. Mehr Informationen zu Demographics und Interest Reporting finden Sie hier.

Die durch den o.g. Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Auf dieser Website ist die sogenannte IP-Anonymisierung aktiv. Ihre IP-Adresse wird von Google dadurch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übertragung an die Google-Server verkürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse erst an einen Server von Google in den USA übertragen und dann dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung erfolgt mit dem Google Analytics Flag zum IP-Masking.

Browser-Plugin zur Deaktivierung der Datenerfassung von Google Analytics
Google hält zum Zwecke des Widerspruchs gegen die Erfassung von Nutzungsdaten ein Browser-Plugin (s.u.) zur Deaktivierung von Google Analytics bereit. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie dieses Browser-Plugin herunterladen und installieren.

Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz bzgl. Google Analytics finden Sie in den Terms & Conditions bzw. in den Policies.

Der ganz am Anfang dieses Posts verlinkte Artikel von datenschutzbeauftragter-info.de stellt ebenfalls einen entsprechenden Passus bereit; dort gibt es auch eine englische Version sowie eine Ergänzung, falls AdWords und/oder Double-Click zum Einsatz kommen. Wer hierzu recherchiert wird meistens auf sich ähnelnde Formulierungen stossen, da die Blaupause von Google selber stammt.

ad 3. IP-Adressen anonymisieren

Google stellt aktuell zwei unterschiedliche Tracking Pixel für Google Analytics bereit: Zum einen das klassische Tracking Pixel, zum anderen Universal Analytics. Bei Letztgenanntem ist zur Anonymisierung der IP-Adresse die folgende Zeile im Tracking Kode hinzuzufügen.
ga('set', 'anonymizeIp', true);
Falls das klassische Tracking Pixel zum Einsatz kommt, wird die Anonymisierung mit der folgenden Ergänzung im Tracking Kode eingeschaltet.
_gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);

ad 4. Widerspruch / Opt-Out

Beim Thema Opt-Out geht es im Kern um die Bereitstellung von Tools oder Mechanismen, um dem Widerspruchsrecht des Website-Besuchers gegen die Erfassung seiner Daten durch Google Analytics gerecht zu werden.

Verweis auf Browser-Plugin für Opt-Out auf Desktop-Browsern

Einige Zeit war man davon ausgegangen, dass die Verlinkung eines von Google bereitgestellten Browser-Plugins, mit dem die Erfassung von Daten durch Google Analytics nach Installation des Plugins im Browser ausgeschaltet werden kann, genügen würde. Zwar wird dieses Plugin für alle gängigen Browser angeboten, es funktioniert jedoch nur im Zusammenspiel mit Desktop-Browsern! Auf den Browsern mobiler Geräte lassen sich in der Regel keine Plugins installieren, so dass hierfür eine andere – und zwar zusätzliche – Opt-Out-Möglichkeit angeboten werden muss. NB: Der oben zitierte Passus zur Datenschutzerklärung enthält bereits die Verlinkung auf das Browser-Plugin.

Opt-Out Link per Javascript für mobile Browser

Die gängigste Lösung, um den Widerspruch auch auf mobilen Browsern zu ermöglichen, bedient sich einiger Zeilen Javascript-Kode. Der Mechanismus ist einfach: Dem Besucher einer Website wird ein Link angeboten, dessen Klick ein Cookie setzt, welches wiederum Google Analytics den Do-not-track Wunsch des Nutzers mitteilt.

Für die Implementierung bei Verwendung des klassischen Google Analytics Pixels kann folgender Kode verwendet werden. Er entspricht dem Kode, der sich auf den Seiten von Rechtsanwalt Schwenke findet (GA mobile Nutzung), mit zwei Änderungen:

  1. Statt jQuery wird klassisches Javascript in gaOptoutStatus() verwendet. Es wäre ein Overkill nur zum Ändern einer Property die jQuery-Library einzubinden. Wer ohnehin jQuery nutzt, kann natürlich nach Belieben auch jQuery einsetzen.
  2. In gaOptoutToggle() wird das Cookie beim Opt-In, also wenn ein Website-Besucher sich entscheidet das Tracking wieder einzuschalten, auf false gesetzt, statt das Cookie zu löschen. Das hat aus Sicht von Google Analytics denselben Effekt, hilft aber beim Debugging.

Die Variable gaProperty ist mit der eigenen Google Analytics Property zu belegen. Beim Einsatz des Universal Analytics Tracking Pixels muß der zugehörige Google Analytics Tracking Kode entsprechend geändert werden.

Nun fehlt nur noch ein Abschnitt in der Datenschutzerklärung, der dieses Verfahren beschreibt und natürlich den Opt-Out Link enthält.

Cookie Opt-out zur Deaktivierung der Datenerfassung von Google Analytics
Alternativ zum Browser-Plugin (Browser-Add-On) oder in Browsern auf mobilen Geräten, bei denen Browser-Plugins nicht funktionieren, verwenden Sie bitte den folgenden Link, um die Datenerfassung durch Google Analytics auf dieser Website zu (de)aktivieren. Wenn Sie Google Analytics deaktivieren wird ein Opt-Out-Cookie auf ihrem Gerät gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert: . Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Löschen von Cookies in ihrem Browser den Link erneut anklicken müssen.

Das Ganze sieht als HTML-Kode dann wie folgt aus:

Cookie Opt-out zur Deaktivierung der Datenerfassung von Google Analytics
Alternativ zum Browser-Plugin (Browser-Add-On) oder in Browsern auf mobilen Geräten, bei denen Browser-Plugins nicht funktionieren, verwenden Sie bitte den folgenden Link, um die Datenerfassung durch Google Analytics auf dieser Website zu (de)aktivieren. Wenn Sie Google Analytics deaktivieren wird ein Opt-Out-Cookie auf ihrem Gerät gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert: . Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Löschen von Cookies in ihrem Browser den Link erneut anklicken müssen.

Bei der hier vorgestellten Lösung wird als Linktext der aktuelle Opt-Out-Zustand angezeigt: Wenn das Tracking aktiv ist (=kein Cookie gesetzt) erscheint “Google Analytics ist aktiv.”, wenn das Tracking nicht aktiv ist (=Cookie gesetzt) “Google Analytics ist deaktiviert.”

Im Zweifel fragt man jemanden, der Ahnung hat. Das gilt sowohl für die technische Implementierung als natürlich auch für die formaljuristische Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der eigenen Datenschutzerklärung.

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  • Moin,

    danke für die Beschreibung.

    Möchtest du, dass man einen Link zu deiner Seite setzt wenn man die Formulierung und den Code verwendet?

    Beste Grüße
    Peter

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